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Häufige Fragen (Festnetz)
Seit der Zeit, in der Telefongespräche ausschliesslich von der Deutschen Post vermittelt wurden, hat sich vieles getan. Der Markt ist vielseitiger geworden, der Kunde kann gezielt auswählen mit wem er wohin telefonieren möchte. Kunden der Deutschen Telekom AG haben die Möglichkeit Call by Call - Anbieter zu nutzen und so viel Geld zu sparen.
Aber Neuerungen bringen manchmal auch Verwirrungen und werfen Fragen auf - einige werden immer wieder gestellt, und an dieser Stelle wollen wir die häufigsten Fragen beantworten.
Frage: Mein Vertragspartner ist die Deutsche Telekom AG. Muß ich mit O1OO12 auch einen schriftlichen Vertrag abschliessen?
Antwort: Nein. Wir sind ein sogenannter "offener" Call by Call Anbieter. Das bedeutet, dass Sie O1OO12 nutzen können, so oft Sie möchten. Der Vertrag beginnt mit Anwahl unserer Nummer und endet, wenn Sie das Gespräch beendet haben. Wir bieten eine Dienstleistung an, Sie nehmen diese in Anspruch und die Rechnungsstellung erfolgt später durch die Deutsche Telekom AG.
Frage: Erhalte ich eine seperate Rechnung von O1OO12?
Antwort: Nein. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Deutsche Telekom AG. Sie finden O1OO12 unter der Rubrik "Dienste anderer Anbieter".
Frage: Muss ich bei der Rechnung etwas beachten?
Antwort: Ja. Die Deutsche Telekom AG leitet die Gebühren für Dienste von anderen Anbietern nach Erhalt der Rechnungssumme entsprechend weiter. Für Sie ist der Fall dann erledigt. Allerdings werden Call by Call Anbieter nur in der ersten Rechnungsstellung berücksichtigt. Wenn es mal zu einer Zahlungserinnerung der Deutschen Telekom AG kommt, sind die Gebühren von O1OO12 nicht mehr aufgeführt. Der Betrag in der Zahlungserinnerung der Deutschen Telekom AG ist also niedriger. Wenn Sie nun lediglich die Zahlungserinnerung der Deutschen Telekom AG begleichen, stehen unsere Gebühren weiterhin offen.
Die Deutsche Telekom AG teilt uns dann mit, dass Ihre über uns geführten Gesprächsgebühren nicht beglichen wurden. In der Folge sind wir gezwungen, Sie anzumahnen, was durch eine Bearbeitungsgebühr leider zusätzliche Kosten bringt. Ein kleiner Tip: Halten Sie auf jeden Fall den ausgefüllten Überweisungsträger Ihrer Telekom-Telefonrechnung fest. Dort ist der Gesamtbetrag verzeichnet.
Frage: Die Deutsche Telekom AG bucht bei mir ab. Muss ich trotzdem etwas beachten?
Antwort: Normalerweise bucht die Deutsche Telekom AG den gesamten Rechnungsbetrag ab. Wenn es aber mal zu einer Rücklastschrift kommt, werden im zweiten Anlauf nur noch die Gebühren der Deutschen Telekom AG eingezogen. Fremdanbieter bleiben unbezahlt. Bitte überweisen Sie in einem solchen Fall den in der Rechnung angegebenen Betrag von O1OO12 + MwSt direkt an uns. Unsere Kontoverbindung finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Fragen helfen Ihnen unsere freundlichen Damen des Kundenservice gerne weiter.
Frage: Kann ich auch direkt an O1OO12 überweisen?
Antwort: Ja. Bitte beachten Sie aber, dass der in der Telefonrechnung ausgewiesene Betrag die 16% MwSt noch nicht enthält. Ausserdem sollten Sie daran denken, dass Sie bei der Bezahlung Ihrer Telefonrechnung an die Deutsche Telekom AG diesen Betrag dann abziehen.
Unsere Kontoverbindung lautet:
O1OO12 Telecom GmbH Düsseldorf Commerzbank Düsseldorf BLZ: 300 400 00 Ktn : 600 1070 333 00 Verwendungszweck: Ihre zehnstellige Buchungskontonummer*
Sollten Sie wegen der Höhe des Betrages unsicher sein, informieren Sie gerne unsere Damen des Kundenservice.
*Sie finden diese zehnstellige Zahl in jeder Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG, ausschliesslich auf der Seite 1, oben rechts.
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