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Allgemeine Geschäftsbedingungen der O1OO12 Telecom GmbH für die Erbringung von Call-by-Call-Diensten im Festnetz
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1. Die O1OO12 Telecom GmbH (nachfolgend "O1OO12"), Düsseldorf, bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call-Dienste an. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunika-tionskundenschutzverordnung (TKV), sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftstellen der O1OO12 eingesehen werden.
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die O1OO12 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Die O1OO12 hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden grundsätzlich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht.
1.4. Voraussetzung der Diensterbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.
2. Call-by-Call-Angebot
2.1. Die O1OO12 bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG oder der O1OO12 mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer "O1OO12" vorwählt und die O1OO12 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.
2.3. Die Entgelte für den Call-by-Call-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsstellen der O1OO12 und auf der Internetseite der O1OO12 einzusehen. Der Kunde hat die Entgelte für alle Verbindungen von seinem Telefonanschluss zu zahlen, die er in zurechenbarer Weise geführt, veranlasst oder ermöglicht hat.
3. Post-paid-Calling Dienst
3.1. Die O1OO12 bietet bundesweit in der Rufnummerngasse 0190-0 einen Post-paid-Calling - Dienst als Mehrwertdienst an, der die individuelle Auswahl des Abrechnungstaktes von Anrufern zum Gegenstand hat.
Der Vertrag kommt jeweils durch Wahl der Rufnummer in der Gasse 0190 im Block 045 seitens des Kunden zu Stande, wenn O1OO12 den Dienst erbringt und die Verbindung erfolgreich herstellt. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich ggf. erfolgter Weitervermittlung geschlossen. Eine erfolgreiche Diensterbringung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden die Durchschaltung der Verbindung zu O1OO12 unterstützt.
Das jeweilige Nutzungsverhältnis und der dem Nutzungsverhältnis zugrunde liegende Nutzungsvertrag enden jeweils mit der Beendigung der Verbindung durch den Kunden oder O1OO12 oder durch Dritte.
3.2. O1OO12 bietet bundesweit einen Weitervermittlungsdienst an, der aus dem nationalen Festnetz der Deutschen Telekom AG erreichbar ist. Der Calling-Dienst gewährt dem Kunden als Mehrwertdienst Auswahl eines individuellen Tarifmodels für die Dauer einer Weitervermittlung von Anrufern zu Telefonanschlüssen des nationalen oder internationalen Festnetzes oder des nationalen oder internationalen Mobilfunknetzes, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
Die Einwahl erfolgt in der Rufnummerngasse 0190, indem zusätzlich zu der Basisnummer 0190 045 die gewünschte Vorwahl und die Zielrufnummer eingegeben werden. Bevor der Kunde die gewünschte Vorwahl wählt, entscheidet er mit welcher Taktung das Gespräch abgerechnet werden soll. Dazu muss nach der 0190 045 eine dreistellige Taktkennziffer gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Sekundentakt oder einen 1 bis 5 Minutentakt zu wählen. Möchte der Kunde z.B. nach Amerika im 5 Minutentakt telefonieren, wählt er 0190 045 555. Nach der Aufforderung die gewünschte Vorwahl ( 001 ) und die entsprechende Zielrufnummer per Mehrfrequenztonwahl zu wählen, erfolgt eine Preisansage.
Weitere Diensterufnummern in der Gasse 0190-0 und 0900 können gesondert (bspw. im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) veröffentlicht werden.
Der Calling-Dienst darf ausschließlich durch Kunden genutzt werden, deren Teilnehmernetzbetreiber die Deutsche Telekom AG ist. Der Calling-Dienst wird aus Mobilfunknetzen oder Netzen anderer Anschlußnetzbetreiber nicht unterstützt.
Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekommunikationsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf. Diese Netzleistungen werden bei anderen Netzbetreibern eingekauft.
Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von O1OO12 oder deren Wiederverkauf ist nur nach Zustimmung von O1OO12 zulässig.
3.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wie sie ihm vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit durch eine kostenlose Tarifansage mitgeteilt werden. Sollten sich die Entgelte während der Inanspruchnahme des Dienstes ändern, so wird dies wiederum dem Kunden vor der Änderung des Entgelts kostenlos mitgeteilt. Der Kunde hat hierbei jede Nutzung seines Telefonanschlusses zu vergüten, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4. Auskunftsdienste
4.1. Die O1OO12 bietet bundesweit unter den jeweils gesondert bekannt gegebenen Rufnummern (bspw. im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation) einen Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst an.
Die O1OO12 bietet die Auskunftsdienstleistung für jeden Einzelfall durch Wahl der jeweils bekannt gegebenen Diensterufnummer an. Der Vertrag zwischen der O1OO12 und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Diensterufnummer anwählt (Angebot) und die O1OO12 die Verbindung erfolgreich herstellt (Annahme). Das Vertragsverhältnis gilt jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich einer eventuellen Weiterverbindung und endet hiernach.
4.2. Eine erfolgreiche Verbindung oder Weitervermittlung ist nur möglich, soweit der Teilnehmernetzbetreiber, der dem Kunden den Teilnehmeranschluss bereitstellt (z. B. Deutsche Telekom AG), die Durchschaltung der Verbindung zur Diensterufnummer der O1OO12 unterstützt.
4.3. Die O1OO12 bietet den Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst bundesweit innerhalb des Festnetzes an. Der Dienst gewährt Auskünfte zu nationalen Telefonanschlüssen. Inhalt der Auskunft kann je nach Anfrage des Kunden insbesondere sein:
Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes und Anschlüssen des ISDN und Weitervermittlung Service- / Mehrwertdienste und Weitervermittlung Rufnummern von Mobilfunkteilnehmern und Weitervermittlung Rufnummern und Standorte der anrufbaren öffentlichen Telefonzellen Adressen von Telefonanschlüssen Mitbenutzer der jeweiligen Anschlüsse Art der Anschlüsse Ortskennzahlen Branche / Beruf des Anschlussinhabers Telefaxnutzung von Anschlüssen Verbindungsnetzbetreiber – Vorwahlen
4.4. Die Auskünfte können jeweils nur insoweit erteilt werden, wie die Informationen der O1OO12 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung in Kundenverzeichnisse der jeweiligen Telekommunikationsanbieter beantragt hat. Für die Richtigkeit dieser Angaben und Auskünfte trifft die O1OO12 dementsprechend keine Haftung. Anspruuml;che auf Schadenersatz in Bezug auf die Angaben und Auskünfte sind somit ausgeschlossen.
4.5. Die Nutzung der Dienste der O1OO12 durch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit der O1OO12 nicht zulässig.
4.6. Die O1OO12 kann zusätzlich eine Weitervermittlung des Anrufers zu einem Anschluss innerhalb des Auskunftsdienstes anbieten. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen.
Auf Wunsch wird der Anrufer zu Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes weitervermittelt. Die O1OO12 kann auch eine Weitervermittlung in die nationalen Mobilfunknetze anbieten. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Verbindungsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 99,5 % auf. Der Kunde kann hierbei systembedingt bestimmte Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses oder Anschlusses des ISDN (z. B. Tarifinformation, Übermittlung von Zählimpulsen, Rückruf bei Besetzt) nicht nutzen.
Der Erfolg der Weitervermittlung ist von der Erreichbarkeit des Zielteilnehmers abhängig. Dieser Erfolg setzt auch voraus, dass eine entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem entsprechenden Teilnehmernetzbetreiber, wie z. B. der Deutschen Telekom AG, besteht.
Für die Weitervermittlung wird das in Ziff. 4.7. bestimmte Entgelt berechnet.
4.7. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht wurde, oder wie sie dem Kunden durch eine kostenlose Tarifansage vor dem Aufbau der Verbindung (bzw. der Weitervermittlung) bekannt gegeben wurden. Der Kunde hat hierbei jede Nutzung seines Telefonanschlusses zu vergüten, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Für jede erfolgreiche Anwahl von O1OO12 fällt einmalig der durch die Preisliste bestimmte Verbindungspreis an. Zusätzlich entstehen pro Minute angefangener Verbindungszeit Kosten in Höhe des Minutenpreises. Für die Weitervermittlung von Gesprächen gilt der für die Weitervermittlung angegebene Preis. Wird der Kunde auf eine Mehrwertdienstrufnummer weitervermittelt, wird ihm der Tarif vorab durch eine kostenlose Tarifansage mitgeteilt.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Verbindungsentgelte werden nach den gültigen Tarifen von O1OO12 berechnet, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, der Internetseite der O1OO12 (www.010012.com) veröffentlicht werden, sowie in den Geschäftsstellen der O1OO12 einzusehen sind oder dem Kunden durch die kostenlose Tarifansage mitgeteilt werden, und werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, z. B. der Deutschen Telekom AG, in Rechnung gestellt.
5.2. Eine vom Kunden der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung gilt auch für die Forderungen der O1OO12 aus den vorgenannten Diensten, so dass die Deutsche Telekom AG auch diese Forderung mit einziehen kann. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall von der Deutschen Telekom AG ca. 10 Tage nach Zugang der Rechnung eingezogen. Die Begleichung gegenüber der Deutschen Telekom AG hat gegenüber der O1OO12 befreiende Wirkung. Wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, hat er die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.
5.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugs-Eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.
5.4. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Einwendungen können entweder schriftlich bei der auf der Rechnung angegeben Adresse oder mündlich bei der auf der Rechnung abgedruckten kostenfreien Servicerufnummer der O1OO12 erhoben werden.
5.5. Zusätzlich sind O1OO12 sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt. Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
5.6. Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die Verbindungen über die O1OO12 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5.7. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von O1OO12 auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Leistungsstörungen
6.1. Die O1OO12 ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
6.2. Im Falle höherer Gewalt wird die O1OO12 in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht befreit.
7. Haftung
7.1. Für Vermögensschäden haftet die O1OO12 gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf Euro 10.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
7.2. Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet die O1OO12 für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls der Anbieter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder von Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 13.000 ,-- beziffert.
7.3. Die Haftung der O1OO12 für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7.4. Soweit die Haftung der O1OO12 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der O1OO12.
8. Datenschutz
8.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
8.3. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen über die O1OO12-Einwahlnummer bekannt gegeben.
8.4. Die O1OO12 wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Der Kunde darf die Verbindungen zur O1OO12 nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der O1OO12 angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der O1OO12 zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.
10.2. Zwischen dem Kunden und der O1OO12 kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
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